Architektenrecht / Ingenieurrecht
Angesichts der hohen Regelungsdichte im Baurecht ist für Architekten und Ingenieure eine fachkundige juristische Begleitung und Vertretung unumgänglich. HUFER-Rechtsanwälte bringen hierfür außerdem ein hohes Maß an technischem Verständnis mit.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:
- Architektenhaftung
- Abschlagszahlungen
- Honorarforderung
- Vergaberecht
Auch bei der Projektsteuerung agieren wir in Ihrem Auftrag, von der Abwehr oder der Durchsetzung von Zahlungsforderungen (Werklohn, Schadenersatz) bis zur Haftung der Baubeteiligten.
Wir sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Honorarforderungen und auf die Architektenhaftung. Außerdem greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz im Vergaberecht zurück.
Ihre Anwälte:
Jens-Oliver Hufer
Gregor Freiherr von Rosen