Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht kommt zum Tragen, wenn zum Beispiel städtebauliche Interessen kollidieren und eine Bauverhinderung durch die öffentliche Hand erfolgt.
Gemeinsam mit Architekt*innen und Sachverständigen handeln wir in einem solchen Fall ein bestmögliches Ergebnis im öffentlichen Baurecht heraus.
Ihre Anwälte:
Jens-Oliver Hufer
Gregor Freiherr von Rosen