Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht
Die rechtliche Stellung der Ausländer in Deutschland wird maßgeblich durch europäische und internationale Rechtsnormen mitbestimmt. Daher ist es wichtig, sich möglichst frühzeitig im Verfahren über alle Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts zu informieren. Bei der Einbürgerung ist ebenfalls frühzeitige Beratung und der Kontakt zur Einbürgerungsbehörde hilfreich.
HUFER Rechtsanwälte vertreten Sie insbesondere:
- wenn Sie in Deutschland als Ausländer ein Unternehmen gründen oder fortführen möchten
- wenn Sie nach einer Abschiebung oder Ausweisung wieder nach Deutschland kommen möchten
- im Visumsverfahren
- wenn ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll
- wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten
- wenn Sie einen Aufenthaltstitel benötigen, der Ihnen die Beschäftigung erlaubt
- wenn die Ausländerbehörde den Verdacht einer sogenannten Scheinehe hat
- wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht verlängert wird
- wenn Sie ausgewiesen oder abgeschoben werden sollen
- wenn Sie eingebürgert werden wollen
Nutzen Sie mit unserer Unterstützung die Ermessens- und Gestaltungsspielräume der Behörden.
Ihr Anwalt:
Jan Tobias Behnke